Rechtssicherheit:
- Überprüfung nach §82 Gewerbeordnung, Erstellung der Prüfbescheinigung (alle 5 Jahre)
- Umfassende Beratung in allen Fragen des Betriebsanlagenrechts
- Beratung und Hilfestellung bei der Umsetzung der Anforderungen der VbF (Verordnung
zur Lagerung von brennbaren Flüssigkeiten)
- Beratung und Hilfestellung bei der Umsetzung der Anforderungen der DGPLV (Druckgaspackungslagerungs-Verordnung)
- Beratung und Hilfestellung bei der Umsetzung der Anforderungen der VAV (VOC-Anlagen-Verordnung)
- Beratung und Hilfestellung bei der Umsetzung der Anforderungen der sonstigen betriebsanlagenrelevanten
Verordnungen (FAV, Kälteanlagenverordnung, Gaspendelverordnung, Aufzügesicherheitsverordnung,
Lösungsmittelverordnung, Lackieranlagenverordnung, etc.)
Behörden
- Hilfestellung bei Um-, Zu- und Neubauten
- Erstellung von Einreichunterlagen
- Aktive und persönliche Unterstützung bei sämtlichen Behördenverhandlungen bzw. bei
allen Kontakten mit den zuständigen Behörden
Praxis
- Prüfplaner für wiederkehrende Prüfungen von Arbeitsmitteln - siehe auch Arbeitssicherheit
- Erstellung von Lösemittelbilanzen (jährlich)
- Beratung bei der Ausführung von Gefahrstofflagern und Lacklagern
- Unterstützung bei Dimensionierung und Auslegung von Absauganlagen